Eierstockkrebs

Frühstadien des Eierstockkrebses sind mit der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung nicht zu erfassen. Durch die vaginale Ultraschalluntersuchung können Veränderungen an diesen Organen oft frühzeitig dargestellt werden, sodass eine erfolgreiche Therapie eingeleitet werden kann.

Diese Untersuchung ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkasse.